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Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Saar

Der Verband der Evangelischen Jugend im Saarland.

Sommerfest 2023

Kategorien: Allgemein, News|

Wir laden unsere Ehrenamtlichen herzlich ein zum diesjährigen Sommerfest in den aej Garten (Odakerstraße, Saarbrücken-St. Arnual) und zwar: Am Freitag, 23. Juni, ab 15 Uhr. Es gibt Kaffee und Kuchen, Essen vom Schwenker, Lagerfeuer, Mitmachangebote und vor allem Zeit zum Austauschen und Kennenlernen. Wir freuen uns auf Euch 🙂

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Über uns

Der aktuelle Vorstand

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Miriam Lehberger, Vorsitzende
Rieke Eulenstein, stellvertretende Vorsitzende
Astrid Feldmann
Mark Harlos
Manuel Hipfel
Reinhard Loos (Jugendpfarrer)
Markus Mielcarek
Kathrin Nicolay
Mathias Schulze

Leiter der Geschäftsstelle

Rainer Trappmann
Sozialpädagoge

Tel: 0681 – 41 620 333
fax: 0681 – 41 620 334
mobil: 0177 37 81 360
E-Mail: trappmann@aej-saar.de

Sekretariat/ Verwaltung

Franziska Egloff
Verwaltungsangestellte

Tel.: 0681 – 41620 274
Fax: 0681 – 41620 334
E-Mail: info@aej-saar.de

Jugendpfarrer

Jugendpfarrer an der Saar
Reinhard Loos

Evangelische Kirchengemeinde Malstatt
Hochwaldstr. 31
66130 Saarbrücken

Tel.: 0681-71160
E-Mail: reinhard_loos@web.de

Jugendbildungsreferentin

Ute Benz

Schwerpunkte:

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- & Jugendarbeit
  • SchülerInnenarbeit
  • Interkulturelles Lernen
  • Soziales Kompetenztraining
  • geschlechtsspezifische Jugendarbeit
  • Kulturpädagogik

Tel.: 0681 – 41 620 463
E-Mail: benz@aej-saar.de

Jugendbildungsreferentin

Anna-Laura Weiß

Schwerpunkte:

  • Bewahrung der Schöpfung
  • Globalisierung
  • interreligiöser Dialog
  • weltweite Ökumene

Tel.: 0681 – 41 620 464
Mobil: 0170 – 18 911 70
E-Mail: weiss@aej-saar.de

Der Vorstand

1. Der Vorstand der Evangelischen Jugend an der Saar nimmt zwischen den Tagungen der Vollversammlung die Belange der Evangelischen Jugend an der Saar entsprechend ihrem Gesamtauftrag durch Beratung und Beschlussfassung wahr.

2. Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Tagungen der Vollversammlung,
  • Ausführung von Beschlüssen und Wahrnehmung von Aufträgen der Vollversammlung der Evangelischen Jugend an der Saar.
  • Vertretung der Belange der Evangelischen Jugend insbesondere bei kirchlichen und gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen, gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden gemeinsam.
  • Aufstellung und Beratung des Haushaltsplanes zur Beschlussfassung durch die Vollversammlung auf der Grundlage des Vorschlages des Finanzbeirates.
  • Feststellung der Jahresrechnung und Vorlage an die Vollversammlung.
  • Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden und im Landesjugendring Saar.
  • Besetzung der Geschäftsstellenleitung und Errichtung, Aufhebung und Besetzung der Jugendbildungsreferentinnen- und Jugendbildungsreferentenstellen im Einvernehmen mit den beteiligten Kirchenkreisen.
  • Empfehlungen für die Jugendarbeit der aej saar sowie der beteiligten Kirchengemeinden und Kirchenkreise.
  • jährlicher Arbeitsbericht an die Vollversammlung der aej saar.
  • Genehmigung und Ausführung der Beschlüsse von Ausschüssen der aej saar, sofern sie sich an die Öffentlichkeit richten.

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend an der Saar

Die Evangelische Jugend an der Saar beruft sich auf Jesus Christus. Sie glaubt an die befreiende Wirkung des Evangeliums. Evangelische Jugendarbeit ist geprägt von der Wechselbeziehung zwischen dem Evangelium und der alltäglichen Situation der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft.

Evangelische Jugendarbeit ist ein offenes Angebot an junge Menschen mit dem Anspruch, Vertrauen auf Gott, gelebten Glauben, Gemeinschaftserfahrungen, Selbstorganisation der Jugend, soziales Engagement, politisches Profil und die Hoffnung auf eine Zukunft in Frieden und Gerechtigkeit zu vermitteln und umzusetzen.

Zu den Wesensmerkmalen Evangelischer Jugendarbeit gehören Freiwilligkeit, Partizipation und Selbstorganisation auf allen Ebenen der kirchlichen Jugendarbeit.

Die Ausgestaltung dieses Auftrags geschieht in großer Vielfalt in Gemeinden, Kirchenkreisen und in Verbänden.

Die aej-Saar nimmt die Aufgaben und Interessen der Ev. Jugend auf dem Gebiet der Kirchenkreise Ottweiler, Saarbrücken, Völklingen und auf dem saarländischen Gebiet des Kirchenkreises St. Wendel wahr und vertritt sie. Sie koordiniert deren Jugendarbeit.
Sie ist Empfängerin der öffentlichen Zuschüsse und Zuwendungen für die übergemeindliche Jugendverbandsarbeit auf dem Gebiet der beteiligten Kirchenkreise.
Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist die Geschäftsstelle der aej-Saar.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind:

die Kirchenkreise Ottweiler, Saarbrücken, Völklingen und St. Wendel,
die Kirchengemeinden der Kirchenkreise Ottweiler, Saarbrücken, Völklingen und die Kirchengemeinden des Kirchenkreises St. Wendel, die auf dem Gebiet des Bundeslandes Saarland liegen,sowie
der CVJM-Westbund und der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP).

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind:

die Vollversammlung
der Vorstand.

Die Vollversammlung nimmt die Belange der aej-Saar entsprechend ihrem Gesamtauftragwahr.
Sie ist insbesondere zuständig für:
Diskussion von Themen der Jugendarbeit,
Entwicklung von Positionen zu jugendpolitischen Themen, Abstimmung von Arbeitsvorhaben und Beschlussfassung zu gemeinsamen Aktionen im Bereich der Kirchengemeinden der beteiligten Kirchenkreise
Förderung der Zusammenarbeit und Empfehlungen für die Arbeitsvorhaben der beteiligten Kirchenkreise,
Vertretung der Belange evangelischer Jugend, insbesondere bei kirchlichen und gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen, gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden gemeinsam,
Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden und im Landesjugendring Saar,
Entgegennahme von Berichten des Vorstandes, der Ausschüsse und Projektgruppen und der Jugendreferate der beteiligten Kirchenkreise,
Beschluss des Haushaltes der aej-Saar,
Entgegennahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands,
Verabschiedung der Geschäftsordnungen für den Vorstand, den Koordinierungsausschuss und den Finanzbeirat.

Sie wählt
aus ihrer Mitte zunächst die oder den Vorsitzenden, die oder den stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und dann die restlichen Mitglieder des Vorstands. Die oder der Vorsitzende des Vorstands soll ein ehrenamtlicher Mitarbeiter oder eine ehrenamtlicher Mitarbeiterin sein.
Delegierte für staatliche Gremien auf Landes- und Kreisebene,
Delegierte für landeskirchliche Gremien.

Die Vollversammlung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Kirchengemeinden der beteiligten Kirchenkreise entsenden je zwei Delegierte, von denen eine Person ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein muss.
Die Jugendausschüsse der Kirchengemeinden wählen die Delegierten, soweit deren Satzungen dies vorsehen. Andernfalls erfolgt die Wahl durch die Presbyterien der Kirchengemeinden auf Vorschlag der Jugendausschüsse.
Es kann jeweils ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt werden.
Die beteiligten Kirchenkreise entsenden je drei Delegierte. Einer/Eine der Delegierten muss jeweils ein KSV-Mitglied sein und wird vom jeweiligen KSV benannt.
Zwei Delegierte, von denen einer/eine Synodalbeauftragter/Synodalbeauftragte sein kann, werden von den synodalen Jugendausschüssen gewählt, soweit deren Satzungen dies vorsehen. Andernfalls erfolgt die Wahl durch die jeweilige Kreissynode auf Vorschlag des Synodalen Jugendausschusses.
Es kann für jeden Delegierten/jede Delegierte jeweils eine stellvertretende Person gewählt bzw. benannt werden.
Die Verbände der Evangelischen Jugend an der Saar können entsenden:
der CVJM-Westbund sowie der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) jeweils bis zu zwei Delegierte. Davon muss je eine Person ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein.
Der Jugendpfarrer bzw. die Jugendpfarrerin ist geborenes Mitglied der Vollversammlung.
Mit beratender Stimme nehmen an der Vollversammlung teil:
aa) der Leiter/die Leiterin der Geschäftsstelle der aej-Saar,
bb) je eine Delegierte oder ein Delegierter des Diakonischen Werkes an der Saar und des Ev. Schulreferates der beteiligten Kirchenkreise,
cc) die Synodalbeauftragten für die Jugendarbeit, sofern sie nicht Mitglieder nach Ziffer 3 b sind, und die kreiskirchlichen Jugendreferentinnen bzw. Jugendreferenten in den betei- ligten Kirchenkreisen, dd) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Delegiertenkonferenz der Ev. Jugend im Rheinland.
Die Amtsdauer der von der aej-Saar in die Vollversammlung delegierten Personen beträgt zwei Jahre.
Die Mitglieder der Vollversammlung nach d) sowie nach e) aa) bis dd) sind für die Dauer ihrer Funktion in die Vollversammlung entsandt.
Scheidet ein Mitglied der Vollversammlung oder ein stellvertretendes Mitglied der Vollversammlung vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, wird für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied delegiert bzw. tritt der Nachfolger oder die Nachfolgerin in der betreffenden Funktion an diese Stelle.

4. Die Vollversammlung der aej-Saar gibt sich eine Geschäftsordnung.

Der Vorstand der Evangelischen Jugend an der Saar nimmt zwischen den Tagungen der Vollversammlung die Belange der Evangelischen Jugend an der Saar entsprechend ihrem Gesamtauftrag durch Beratung und Beschlussfassung wahr.

Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Tagungen der Vollversammlung,
b) Ausführung von Beschlüssen und Wahrnehmung von Aufträgen der Vollversammlung der Evangelischen Jugend an der Saar,
c) Vertretung der Belange der Evangelischen Jugend insbesondere bei kirchlichen und gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen, gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden gemeinsam,
d) Aufstellung und Beratung des Haushaltsplanes zur Beschlussfassung durch die Vollversammlung auf der Grundlage des Vorschlages des Finanzbeirates,
e) Feststellung der Jahresrechnung und Vorlage an die Vollversammlung,
f) Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden und im Landesjugendring Saar,
g) Besetzung der Geschäftsstellenleitung und Errichtung, Aufhebung und Besetzung der Jugendbildungsreferentinnen- und Jugendbildungsreferentenstellen im Einvernehmen mit den beteiligten Kirchenkreisen.
h) Empfehlungen für die Jugendarbeit der aej-Saar sowie der beteiligten Kirchengemeinden und Kirchenkreise,
i) jährlicher Arbeitsbericht an die Vollversammlung der aej-Saar,
j) Genehmigung und Ausführung der Beschlüsse von Ausschüssen der aej-Saar, sofern sie sich an die Öffentlichkeit richten.

Zusammensetzung:
a) Im Vorstand sollen ehrenamtliche und hauptberufliche Personen vertreten sein. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein. Bei der Wahl von Mitgliedern in den Vorstand sollen alle Kirchenkreise angemessen berücksichtigt werden.
b) Im Einzelnen setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
aa) elf Vertreterinnen oder Vertreter der beteiligten Kirchenkreise und ihrer Gemeinden. Diese werden von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählt,
bb) der Jugendpfarrer bzw. die Jugendpfarrerin als geborenes Mitglied des Vorstands,
cc) eine Vertreterin/ein Vertreter der Verbände, die von diesen delegiert werden,
dd) der Leiter/die Leiterin der Geschäftsstelle der aej-Saar nimmt in der Regel beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil,
c) die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, kann durch die Vollversammlung nachgewählt werden, bzw. tritt die Nachfolgerin oder der Nachfolger in der Funktion an diese Stelle.

Arbeitsweise:
a) Die oder der Vorsitzende ist für die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen verantwortlich. Sie oder er führt die Beschlüsse des Vorstandes aus.
b) Der Vorstand tritt außerhalb der Vollversammlungen mindestens sechsmal jährlich zusammen.
c) Der Vorstand bedient sich der Geschäftstelle der aej-Saar.
d) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung, die von der Vollversammlung zu beschließen ist.

Für die Koordinierung der Arbeit der Evangelischen Jugend auf dem Gebiet der aej-Saar wird ein Koordinierungsausschuss gebildet.

Aufgaben:
a) Er bereitet Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekte vor, die von den beteiligten Kirchenkreisen gemeinsam oder von einem Kirchenkreis für alle beteiligten Kirchenkreise durchgeführt werden.
b) Er berät die Synodalen Jugendreferate bei ihrer Arbeit und unterstützt sie.
c) Er koordiniert hauptberufliche und ehrenamtliche Aktivitäten für das Gebiet der aej-Saar.

Zusammensetzung:
a) Der Jugendpfarrer/die Jugendpfarrerin,
b) die synodalen Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der beteiligten Kirchenkreise,
c) je ein Vertreter/eine Vertreterin der Jugendmitarbeiter/Jugendmitarbeiterinnen der Kirchengemeinden aus den beteiligten Kirchenkreisen. Diese werden von den synodalen Jugendausschüssen delegiert,
d) je eine ehrenamtliche Vertreterin/ein ehrenamtlicher Vertreter der synodalen Jugendausschüsse, die/der ebenfalls von den synodalen Jugendausschüssen delegiert wird,
e) zwei ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes der aej-Saar, die vom Vorstand delegiert werden,
f) der Leiter/die Leiterin der Geschäftsstelle der aej-Saar nimmt in der Regel beratend an den Sitzungen des Koordinierungsausschusses teil.

Vorsitz: Der Koordinierungsausschuss wählt seinen Vorsitzenden/seine Vorsitzende aus der
Mitte der Mitglieder nach Ziffer 3 a) bis e)

Arbeitsweise:
a) Die oder der Vorsitzende ist für die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen verantwortlich.
b) Der Koordinierungsausschuss tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, zusammen.
c) Der Koordinierungsausschuss bedient sich der Geschäftsstelle der aej-Saar.
d) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung, die von der Vollversammlung zu beschließen ist.

Zur Regelung der Finanzierung der Arbeit der aej-Saar wird ein Finanzbeirat gebildet.
Aufgaben:
a) Er stellt den Haushaltsplan für die Beratung im Vorstand und die Beschussfassung durch die Vollversammlung der aej-Saar auf und berät die Jahresrechnung zur Feststellung durch den Vorstand und zur Entgegennahme durch die Vollversammlung.
b) Er erarbeitet einen Vorschlag zur Verteilung der öffentlichen und kirchlichen finanziellen Förderung auf die Geschäftsstelle der aej und die Synodalen Jugendreferate in den beteiligten Kirchenkreisen.
c) Er führt die Finanzverhandlungen zwischen den Kirchenkreisen zur Finanzierung der Arbeit der aej-Saar und der Synodalen Jugendreferate.
d) Er berät den Vorstand und die Vollversammlung in allen finanziellen Angelegenheiten der aej-Saar.
Zusammensetzung:
a) der Jugendpfarrer/die Jugendpfarrerin hat den Vorsitz,
b) je ein Mitglied der Kreissynodalvorstände der beteiligten Kirchenkreise, das von diesem delegiert wird,
c) zwei ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes, die aus der Mitte der Vollversammlung in den Vorstand gewählt wurden, einer/eine davon der/die Vorsitzende der aej-Saar. Diese werden vom Vorstand delegiert.
Arbeitsweise:
a) Die oder der Vorsitzende ist für die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen verantwortlich.
b) Der Finanzbeirat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammen.
c) Der Finanzbeirat bedient sich der Geschäftsstelle der aej-Saar.
d) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung, die von der Vollversammlung zu beschließen ist.
Änderungen dieser Ordnung können von der Vollversammlung der aej und/oder von den beteiligten Kirchenkreisen beantragt werden. Über die Änderung dieser Ordnung beschließen die Vollversammlung der aej-Saar und die Kreissynoden der beteiligten Kirchenkreise in gegenseitigem Einvernehmen.
Zu Beschlussfassung über Änderungen dieser Ordnung bedarf es der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der aej-Saar.
Diese Ordnung kann von den beteiligten Kirchenkreisen jeweils durch Beschluss der Kreissynode mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden.
Diese Ordnung tritt durch übereinstimmende Beschlüsse der Kreissynoden der beteiligten Kirchenkreise in Kraft.
Sie wird im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland veröffentlicht.
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